Pflegestufen: Wer bekommt sie und wie beantragt man sie?

 Pflegestufen: Wer bekommt sie und wie beantragt man sie?

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist ein sensibles Thema, das viele Familien betrifft. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 gibt es neue Regelungen, die sich auf die Einstufung und Beantragung der Pflegeleistungen beziehen. Grundlage für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ist unter anderem § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch). In diesem Beitrag erfährst du, wer Anspruch auf eine Pflegeeinstufung hat und wie du diese beantragen kannst.


Was bedeutet Pflegebedürftigkeit laut § 14 SGB XI?

Laut § 14 SGB XI liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Diese Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Die Einstufung erfolgt anhand verschiedener Kriterien, darunter:

  • Mobilität (z. B. Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Wer bekommt eine Pflegeeinstufung?

Anspruch auf eine Pflegeleistung haben alle Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrem Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade, die sich nach dem Maß der Selbstständigkeit richten:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit bes. Anforderungen


Wie beantragt man eine Pflegeeinstufung?

Wenn du oder ein Angehöriger Pflegeleistungen benötigt, solltest du folgende Schritte unternehmen:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen:

    • Die Pflegekasse ist der zuständige Ansprechpartner und Teil der Krankenkasse. Der Antrag kann formlos schriftlich oder telefonisch gestellt werden.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD):

    • Nach Antragstellung prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder ein anderer Gutachter die Pflegebedürftigkeit. Hierbei wird der Grad der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems bewertet.
  3. Bescheid der Pflegekasse abwarten:

    • Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller einen Bescheid mit dem festgelegten Pflegegrad und den entsprechenden Leistungen.
  4. Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung:

    • Falls die Einstufung nicht dem Bedarf entspricht, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.


Welche Leistungen gibt es?

Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, unter anderem:

  • Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlifte, Badumbau)


Fazit

Die Einstufung in einen Pflegegrad nach § 14 SGB XI ist ein wichtiger Schritt, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Unterstützung zu bieten. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt und die Begutachtung gut vorbereitet werden, um eine bedarfsgerechte Einstufung zu erhalten. Falls die Entscheidung nicht zufriedenstellend ist, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Hast du Fragen oder Erfahrungen mit der Beantragung eines Pflegegrades?

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